KYC und Geldwäscheprävention
Aktualisiert am 26. 8. 2026
1. Warum wir Kunden identifizieren
Jirkova Garáž s.r.o. handelt mit gebrauchten Fahrzeugen und ist deshalb im gesetzlich festgelegten Umfang eine verpflichtete Person nach dem tschechischen Gesetz Nr. 253/2008 Slg. zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-Gesetz). KYC bedeutet „Know Your Customer“ – wir müssen wissen, mit wem wir ein Geschäft abschließen.
Die Pflichten können sowohl Käufer als auch Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs betreffen. Ihr Umfang hängt insbesondere von Art, Wert und Risiko des Geschäfts sowie davon ab, ob eine dauerhafte Geschäftsbeziehung entsteht.
2. Welche Angaben wir benötigen können
Je nach Fall erfassen und prüfen wir Identifikations- und Kontaktdaten, Angaben zum Ausweisdokument und zur vertretungsberechtigten Person. Bei juristischen Personen prüfen wir auch Existenz, Eigentums- und Leitungsstruktur sowie den wirtschaftlich Berechtigten.
Soweit gesetzlich erforderlich, prüfen wir den Status als politisch exponierte oder sanktionierte Person und erfragen Zweck und beabsichtigte Art des Geschäfts, wirtschaftlichen Hintergrund sowie Herkunft der eingesetzten Mittel. Wir können geeignete Nachweise verlangen.
Wir erheben nur Daten, die für den konkreten gesetzlichen und vertraglichen Zweck erforderlich sind. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.
3. Ablauf vor dem Abschluss
Ein Mitarbeiter führt die erforderliche Identifizierung und risikoorientierte Prüfung mit dem Kunden durch. Die Angaben werden überprüft, das Ergebnis und die vorgelegten Nachweise nachvollziehbar protokolliert und mit den Unterlagen zum jeweiligen Geschäft verknüpft.
Die Angaben müssen vollständig und wahr sein. Können wir eine gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung oder Prüfung nicht abschließen, dürfen beziehungsweise müssen wir das Geschäft ablehnen oder nicht ausführen. Einen verdächtigen Geschäftsvorgang behandeln und melden wir im gesetzlich vorgesehenen Verfahren; dabei unterliegen wir einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Vertrags- und AML-Unterlagen können elektronisch zur Prüfung und Unterzeichnung bereitgestellt werden. Eine elektronische Unterschrift allein ersetzt jedoch nicht die gesetzlich erforderliche Identitätsprüfung. Identifikationsmethode und Dokumentensatz werden vor Abschluss des konkreten Geschäfts festgelegt.
4. Aufbewahrung und Schutz
AML-Aufzeichnungen und zugehörige Dokumente bewahren wir für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Für unsere Kategorie verpflichteter Personen beträgt sie grundsätzlich fünf Jahre; bei Geschäften ab 10.000 EUR zehn Jahre. Gesetzliche Sonderregeln und Anordnungen der zuständigen Behörde bleiben unberührt.
Der Zugriff ist auf befugte Personen beschränkt; Vorgänge werden protokolliert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist löschen oder anonymisieren wir die Daten, sofern kein anderer Rechtsgrund ihre weitere Aufbewahrung verlangt.
5. Verantwortung und Kontakt
Für die Einrichtung und Überwachung der AML-Verfahren ist ein schriftlich beauftragtes Mitglied des Vertretungsorgans verantwortlich. Die Kommunikation mit der tschechischen Finanzanalysebehörde (FAÚ) führt die dort gemeldete Kontaktperson.
Allgemeine Datenschutzanfragen können an info@jirkovagaraz.cz gerichtet werden. Aus Gründen der gesetzlichen Vertraulichkeit veröffentlichen wir keine Angaben zu einzelnen Prüfungen oder Meldungen.